Öffnungszeiten
- April bis einschließlich Oktober:
Do 16:00 - 18:00 Uhr Fr 15:00 - 17:00 Uhr Sa 13:00 - 17:00 Uhr - März und November:
Sa 13:00 - 16:00 Uhr - Dezember bis Februar: geschlossen
Die Abbiegung zur Grünabfallsammelstelle befindet sich direkt nach der Eisenbahnbrücke auf der rechten Seite.
Kraut-Container
Die Grünabfallsammelstelle Kindsbach ist ab sofort mit einem Kraut-Container zur Erfassung kleinteiliger und krautartiger Grünabfälle ausgestattet. Die Container dienen in erster Linie dem Grundwasserschutz, aber auch der Verbesserung der Lagerflächen. Durch die getrennte Erfassung der schnell verrottenden krautigen Grünabfälle wird vermieden, dass Sickersäfte aus der Verrottung in den Boden eindringen können. Alle zulässigen kleinteiligen Grünabfälle dürfen über die Krautcontainer entsorgt werden. Nicht in die Krautcontainer gehören Baumstämme, Wurzelstöcke, großteiliger Baum- und Heckenschnitt.
Angenommen werden Gartenabfälle aus dem privaten Bereich:
- Baum- und Heckenschnitt
- Baumstämme, bis 2 m mit max. 40 cm Durchmesser
- Laub
- Pflanzen- und Pflanzenteile
- Rasenschnitt (auch getrocknet)
- Topfpflanzen (ohne Erde und Topf)
- Wurzelstöcke ohne Erdanhaftungen, bis max. 40 cm Durchmesser
Es darf grundsätzlich nur von Privatgrundstücken des Landkreises Kaiserslautern stammender Grünschnitt von Privatpersonen angeliefert werden.
Nicht angenommen werden:
- Altkleider und -schuhe
- Baumstämme über 2 m bzw. mit mehr als 40 cm Durchmesser
- Bau- und Möbelholz, Holzzäune
- Bauschutt, Erde, Steine
- Bioabfälle, wie Obst, Gemüse und Essensreste, Fallobst
- Erde
- Grabschmuck, wie Gestecke und Kränze
- Heu und Stroh aus landwirtschaftlicher Nutzung
- Kleintier- und Katzenstreu
- Mist von Nutztieren (Pferde, Kühe ...)
- Mit Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile
- Topfpflanzen mit Erdballen
- Restabfall
- Rollrasen, Rasenabstich
- Wurzelstöcke mit mehr als 40 cm Durchmesser bzw. mit Erdanhaftungen
- Garten- und Parkabfälle aus dem gewerblichen Bereich