Am 16. Februar 1824 wurde der schlichte Sandsteinwürfel als Königsstein zu Ehren des ersten bayerischen Königs, Maximilian 1. (1799 -1825) zum 25. Regierungsjubiläum, inmitten eines schön angelegten „Königsgartens“ errichtet, wie im Urkataster von 1846 dargestellt.

Diese Gartenanlage befand sich auf einem Hügel in der Kindsbacher Gemarkung Schuhmacherwoog, westlich von Einsiedlerhof.

In den Stein sind folgende Inschriften eingemeißelt: „Dem Vater seines Volkes Maximilian Josef I. König von Bayern, D.16ten Febr.1824 – Unsterblichkeit gibt seinem Namen die Geschichte – Liebe und Treue bewahren ihm die Herzen der Bayern – Dem Geber der Verfassung vom 26ten Mai 1818″.

Wenn vom Deutschen Grundgesetz die Rede ist, soll daran erinnert werden, daß dieser König der erste Regent war, der einem größeren deutschen Land eine Verfassung gab. Da die Pfalz damals zum Königreich Bayern gehörte, ist es nicht erstaunlich, daß zum Regierungsjubiläum dieses beim Volk beliebten Königs hier ein solches Denkmal gesetzt wurde.

Durch spätere Sandabtragungen wurde die Anlage zerstört und der Standort des Denkmals gefährdet. Daraufhin verbot das Bezirksamt Landstuhl als zuständige Denkmalschutzbehörde das Sandabfahren und wirkte auf eine Versetzung des Steines hin, die von der Gemeinde Kindsbach vorgenommen wurde.

Am 9. Juli 1937 hob man das Denkmal während eines feierlichen Aktes auf seinen neuen Sockel beim Forsthaus nahe der Kaiserstraße.

Den dritten Standortwechsel im Jahr 1959 überstand der Steinquader nicht unbeschadet. Teile im unteren Bereich des Blockes brachen heraus und wurden nicht ersetzt.

Heute steht der stumme Zeitzeuge vor dem Altenheim am Fuß der Eisenbahnbrücke.

Auszug; Quelle: Heimatbuch der Ortsgemeinde Kindsbach S. 112 f – Autor Leo Habelitz

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