Sportlerehrung

Die Ortsgemeinde Kindsbach beabsichtigt am 18. Dezember 2024 wieder verdiente Sportler zu ehren. Erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler des Jahres 2024 (1. und 2. Platz) werden gebeten, sich bis spätestens 06.12.2024 bei der Verbandsgemeinde Landstuhl, Ansprechpartnerin: Frau Romanet unter der Rufnummer: (06371/83-238) oder per Email: zu melden. Michael MüllerOrtsbürgermeister

Adventsfenster Termine 2024

In wenigen Tagen beginnt die Adventszeit. Eine Zeit in der sich die Menschen auf Weihnachten vorbereiten. Auf Initiative von Dirk Brand haben sich Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde wieder zusammengefunden, um diese Zeit gemeinsam zu begehen. Ähnlich einem Kalender werden vom 1. Dezember an Fenster geschmückt. Mit einem kleinen vorweihnachtlichen Programm werden diese Fenster um…

Neuer Kraut-Container in Kindsbach

Die Grünabfallsammelstelle Kindsbach ist ab sofort mit einem Kraut-Container zur Erfassung kleinteiliger und krautartiger Grünabfälle ausgestattet. Die Container dienen in erster Linie dem Grundwasserschutz, aber auch der Verbesserung der Lagerflächen. Durch die getrennte Erfassung der schnell verrottenden krautigen Grünabfälle wird vermieden, dass Sickersäfte aus der Verrottung in den Boden eindringen können. Alle zulässigen kleinteiligen Grünabfälle…

Siegergemeinden des Dorfwettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ ausgezeichnet

Die drei Siegergemeinden auf Kreisebene im rheinland-pfälzischen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ hat Landrat Ralf Leßmeister in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Kultur ausgezeichnet. Der Wettbewerb fand zum ersten Mal seit 2017 wieder statt. „Die Entwicklung unserer Ortsgemeinden liegt mir besonders am Herzen“, betonte Leßmeister. „Ich bin froh, dass nach dieser langen…

Vollsperrung auf der Marktstraße

In der Zeit von Montag, dem 04.11.2024, bis Freitag, dem 08.11.2024, ist die Marktstraße zwischen der Einmündung Wiesenstraße und dem Hirtenpfad voll gesperrt, da die dortigen Kanalarbeiten eine halbseitige Sperrung nicht zulassen. In diesem Bereich wird ein Haltverbot für Fahrzeuge ausgesprochen. Der Bereich muss über die angrenzenden Straßen umfahren werden.